Die drei Schichten der Altersvorsorge
Man spricht heute in der Altersvorsorge von einem Drei – Schichten – Modell.
Diese drei Schichten unterscheiden sich nicht nur nach den steuerlichen und sozial- versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch hinsichtlich wichtiger Kriterien wie z.B. Flexibilität und Vererbungsmöglichkeit.
Schicht 1: Die steuerbegünstigte Basisversorgung
gesetzliche Rentenversicherung und Basisrente („Rürup-Rente“)
Beiträge steuerlich gefördert |
Leistungen steuerpflichtig |
Leistungen frühestens ab dem 62. Lebens- jahr |
nur Rente, kein Kapital |
Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall stark eingeschränkt |
Schicht 2: Die steuerbegünstigte Zusatzversorgung
Riesterrente und betriebliche Altersversorgung
Beiträge steuerlich bzw. durch Zulagen gefördert |
Leistungen steuerpflichtig |
Leistungen frühestens ab dem 62. Lebens- jahr |
Rente oder (teilweise) Kapital |
Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall eingeschränkt |
Schicht 3: Die nicht staatlich geförderte Vorsorge
z.B. private Rentenversicherung, Investmentsparplan
Beiträge steuerlich nicht gefördert |
Leistungen weitgehend steuerfrei |
Leistungsbeginn frei wählbar |
Rente oder Kapital |
Vererbbarkeit uneingeschränkt |
wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um eine stark vereinfachte, schematische Darstellung. Sie soll lediglich einen Überblick über wesentliche Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Vorsorgeschichten ermöglichen.