Die drei Schichten der Altersvorsorge

Man spricht heute in der Altersvorsorge von einem Drei – Schichten – Modell.

Diese drei Schichten unterscheiden sich nicht nur nach den steuerlichen und sozial- versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch hinsichtlich wichtiger Kriterien wie z.B. Flexibilität und Vererbungsmöglichkeit.

 

 

 

Schicht 1: Die steuerbegünstigte Basisversorgung

                  gesetzliche Rentenversicherung und Basisrente („Rürup-Rente“)

               

Beiträge steuerlich

gefördert

Leistungen steuerpflichtig

Leistungen frühestens ab dem 62. Lebens-

jahr

nur Rente,

kein Kapital

Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall stark eingeschränkt

            

 

Schicht 2: Die steuerbegünstigte Zusatzversorgung

                   Riesterrente und betriebliche Altersversorgung

               

Beiträge steuerlich bzw. durch Zulagen

gefördert

Leistungen steuerpflichtig

Leistungen frühestens ab dem 62. Lebens-

jahr

Rente oder (teilweise)

Kapital

Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall eingeschränkt

 

 

Schicht 3: Die nicht staatlich geförderte Vorsorge

                   z.B. private Rentenversicherung, Investmentsparplan

 

Beiträge steuerlich

nicht gefördert

Leistungen weitgehend

steuerfrei

Leistungsbeginn frei wählbar

Rente oder

Kapital

Vererbbarkeit uneingeschränkt

 



wichtiger Hinweis:

 

Es handelt sich um eine stark vereinfachte, schematische Darstellung. Sie soll lediglich einen Überblick über wesentliche Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Vorsorgeschichten ermöglichen.