Betriebliche Altersversorgung
Kurzbeschreibung:
Unter betrieblicher Altersversorgung (BAV) versteht man den Aufbau einer Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers. Seit 2002 haben Arbeitnehmer darauf sogar einen Rechtsanspruch. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen Rentenversicherung können jedes Jahr in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht werden.
Für eine betriebliche Altersversorgung stehen fünf Durchführungsweg zur Verfügung:
Übersicht über alle Durchführungswege
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Betriebliche Altersversorgung am Beispiel der Direktversicherung
Kurzbeschreibung:
Die Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber auf das Leben und zu Gunsten des Arbeitnehmers abzuschließende Rentenversicherung.Sie kann in klassischer oder investmentorientierter Form abgeschlossen werden.
Meistens werden die Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung erbracht. Vom laufenden Bruttolohn wird ein Teilbetrag entnommen und in diesen Vertrag einbezahlt.
Auf Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch.
berechtigter Personenkreis | ||
jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer |
Vorteile | Nachteile |
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge bis. 3.048,- € p.a. (2017)) | Renten und Kapitalleistung sind steuerpflichtig |
Beiträge sind von der Sozialversicherungspflicht befreit (bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) | Renten und Kapitalleistung sind beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung |
Lebenslängliche Rente | Rentenbeginn frühestens ab dem 62-ten Lebensjahr |
„Hartz – IV“ sicher in der Ansparphase | Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall eingeschränkt |
Statt Rente 100% Kapitalauszahlung möglich | Geringe Flexibilität der Beitragszahlung |
Unsere Meinung
Die Direktversicherung ist wegen der steuerlichen Förderung und auch der Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zum Aufbau einer Grundversorgung im Alter in hohem Maße geeignet.
Der Ansparvorgang ist zudem sehr „liquiditätsschonend“, da die Steuerersparnis direkt über die Gehaltsabrechnung und nicht erst über die Einkommensteuererklärung realisiert wird.
In der Regel weniger attraktiv ist die Direktversicherung für Arbeitnehmer, die sich in einer absehbaren Zeit selbstständig machen möchten oder die häufig zwischen abhängigem Arbeitsverhältnis und Selbstständigkeit wechseln.