Krankentagegeldversicherung

Das Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenkasse für den Fall der Arbeitsunfähigkeit

 

Nach sechs Wochen endet bei Angestellten und Arbeitern die Gehaltsfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers.

 

Das dann einsetzende Krankentagegeld der gesetzlichen Kasse für Angestellte beträgt 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des bisherigen Nettoarbeitsentgeltes. Dabei wird stets der kleinere Wert berücksichtigt.

 

Das Bruttoeinkommen wird jedoch nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 € (2023) berücksichtigt.

 

Daher beträgt das monatliche Krankentagegeld 2023 nach Abzug des Arbeitnehmeranteils zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung maximal  3054,30 € monatlich). In vielen Fällen sicher deutlich zu wenig!

 

Noch drastischer ist die Situation für viele Selbstständige und Freiberufler. Häufig bekommen sie bei Krankheit keinen Cent. Nur wer im Rahmen eines Wahltarifs ein Tagegeld in der gesetzlichen Kasse versichert hat, kann ein Tagegeld beanspruchen

 

 

Die Private Krankentagegeld – Versicherung

 

In der privaten Vollversicherung kann das Nettoeinkommen in voller Höhe abgesichert werden. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, Lücken über eine private Zusatzversicherung zu schließen.

 

Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit 

 

Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit wird übrigens die Zahlung von Krankentagegeld eingestellt.Ein weiteres Einkommen hängt davon ab, ob und welche Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bestehen.

Unsere Meinung

 

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit können bei zu geringer Absicherung Reserven rasch aufgezehrt sein.

 

Deswegen sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ihren Schutz regelmäßi überprüfen und den Abschluß einer zusätzlichen privaten Tagegeld- versicherung überlegen. Die Prämien für diesen zusätzlichen Schutz sind in der Regel sehr gering.

 

Aber auch privat Versicherte sollten regelmäßig einen Blick in ihre Police werfen. Häufig stellt man nämlich fest, dass das Krankentagegeld seit dem erstmaligen Abschluß niemals oder nicht ausreichend an veränderte Einkommensverhältnisse agepaßt wurde. 

 

Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Absicherung!