Absicherung der Arbeitskraft




Die meisten waren schon mal ein paar Tage „krankgeschrieben“. Was aber passiert, wenn man für Wochen oder Monate nicht arbeitsfähig ist oder vielleicht den Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann?


Der finanzielle Schaden im Falle einer langen Arbeitsunfähigkeit oder noch schlimmer einer Berufsunfähigkeit wird oft dramatisch unterschätzt. Während weit geringere Werte wie PKW oder Hausrat hoch versichert werden, bleibt die wertvolle Arbeitskraft als Grundlage allen Vermögens und als Voraussetzung einer ausreichenden Absicherung im Alter häufig völlig ungesichert.


Wer sich hier auf den „Staat“, bzw. die gesetzliche Sozialversicherung verläßt, hat schlechte Karten. Um sich vor deutlichen Einkommensverlusten zu schützen, muß man sich mit privaten Absicherungsmöglichkeiten befassen.


Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit


Diese Begriffe werden leider häufig miteinander verwechselt. Dies liegt u.a. auch daran, daß sie in den unterschiedlichen Sicherungssystemen unterschiedlich definiert sind. Im wesentlichen kann man vereinfacht festhalten:


Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand, die Arbeitsfähigkeit kann in einer absehbaren Zeit wieder hergestellt werden. (z.B. 10 Tage Arbeitsunfähigkeit wegen einer schweren Erkältung, drei Monate Arbeitsunfähigkeit wegen eines komplizieren Knochenbruchs).


Berufsunfähigkeit bedeutet, daß der zuletzt  ausgeübte Beruf, z.B. wegen Krankheit oder Unfall für einen langen Zeitraum oder dauerhaft/auf nicht absehbare Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann. (z.B. schwere Krebserkrankung oder schwere Depression)


Erwerbsunfähigkeit bedeutet, daß man für einen langen Zeitraum oder dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit, egal welcher Art, mehr nachgehen kann.