Gesundheitsvorsorge



 

Hier geht es nicht um die Behandlung eines banalen grippalen Infektes oder Wartezeiten in Arztpraxen, sondern um die Behandlungs- möglichkeiten, die im Falle einer ernsthaften Erkrankung zur Verfügung stehen.

 

Wer ein hohes Leistungsniveau absichern möchte hat grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung in Kombination mit einer privaten Zusatz- versicherung oder einer privaten Vollversicherung. Mit den Unterschieden der beiden Systeme sollte man sich vor einer Entscheidung allerdings sorgfältig befassen.

 

Systemunterschiede Gesetzliche und private Krankenversicherung

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Grundleistungen durch einen vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalog im wesentlichen für alle Mitglieder gleich. Die GKV kalkuliert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Mit den heutigen Beiträgen werden nur die heutigen Leistungen finanziert. Es gilt der sogenannte „Generationenvertrag“, d.h. die Krankenversicherung der Rentner wird mit Beiträgen der erwerbstätigen Beitragszahler subventioniert.

Leistungsstabilität gibt es nicht, in den letzten 20 Jahren wurden die Leistungen deutlich reduziert. Vor dem Hintergrund der ungünstigen Entwicklung der Altersstruktur werden diese auch in den nächsten Jahrzehnten mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter sinken.

 

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) kann der gewünschte Leistungsumfang selbst gewählt werden. Die Gesellschaften bieten heute eine Vielzahl von Tarifen mit sehr unterschiedlichem Leistungsniveau an. Das Leistungsniveau ist für die gesamte Dauer des Vertrages festgeschrieben.

 

Die private Krankenversicherung ist nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Bei der Beitragskalkulation sind von Beginn an Prämienanteile enthalten, mit denen Rückstellungen für das Alter aufgebaut werden. Diese Mittel werden in der Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt. Das so gebildete Kapital kommt zum Einsatz, wenn mit zunehmendem Alter die Gesundheitsausgaben ansteigen. Diese Rückstellungen sind aber bei weitem nicht ausreichend, Geldentwertung, neue medizinische Verfahren, weiter steigende Lebenserwartung usw. lassen auch in der PKV die Prämien steigen.

 

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (2023: 66.600,- €) sind versicherungsfrei und können sich entweder weiterhin als freiwilliges Mitglied in der GKV versichern oder in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese Grenze überschritten wird. Weiterhin muß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen.

 

Selbstständige und Freiberufler können als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert sein, sie können aber auch bis auf wenige Ausnahmen unabhängig von der Höhe des Einkommens direkt in die Private Krankenversicherung wechseln.

 

Auch Beamte haben die Möglichkeit, die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten durch eine private Krankenversicherung abzudecken.