Berufsunfähigkeitsversicherung

  

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

 

Alle nach 1960 Geborenen haben in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente mehr, es kann lediglich eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Anspruchsprüfung keine Rolle mehr, der Versicherte kann auf alle denkbaren Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden.

 

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann – eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann.

 

Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten sind viel zu gering, um den Lebensstandard zu sichern und die Anspruchsvoraussetzungen sind hoch. Private Vorsorge ist also unverzichtbar. 

 

 

Die private Berufsunfähigkeitsrente

 

Private Berufsunfähigkeitsrenten werden von guten Versicherern bezahlt, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall vorausichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Hier wird also nicht wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine allgemeine Erwerbsfähigkeit abgestellt, sondern auf den konkret ausgeübten Beruf.

 

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Unsere Meinung

 

Verbraucherschützer weisen immer wieder auf die existenzielle Bedeutung der Berufsunfähigkeitsabsicherung hin. Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Wer jung und gesund ist, steht dem Thema häufig skeptisch gegenüber.

Wer hingegen z.B. 50 oder 55 Jahre alt ist, kann sich schon eher vorstellen, dass

er gesundheitlich nicht bis zum Rentenbeginn durchhält. Häufig ist dann eine Absicherung aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr möglich.

 

Abwarten ist riskant und bringt auch keinen finanziellen Vorteil.

 

Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Absicherung!