Riesterrente
Um die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 auszugleichen, fördert der Staat seit dem 01.01.2002 die private Altersvorsorge in Form der sogenannten „Riester – Rente“. Eine Riester – Förderung ist für verschiedene Anlagen möglich, u.a. Rentenversicherungen, Investmentsparpläne, Bausparverträge, Immobiliendarlehen
| Berechtigter Personenkreis |
| Im wesentlichen Angestellte und Beamte |
| Besonders geeignet für: |
| Angestellte/Beamte, die steuerlich hoch belastet sind und/oder Kinder haben, Eltern während der Kindererziehungszeit, u.U. Minijobber, Geringverdiener |
| Vorteile | Nachteile |
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Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge bis. 2.100,- € p.a., Förderung durch staatliche Zulagen |
Renten und Kapitalleistung sind steuerpflichtig |
| Lebenslängliche Rente |
Rentenbeginn frühestens ab dem 62-ten Lebensjahr |
| Hohe Flexibilität der Beitragszahlung | Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall eingeschränkt |
| Kapital bei Rentenbeginn zu 30 % entnehmbar | Nicht beleihbar |
| Einsetzbar zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie |
Unsere Meinung
Die Riesterrente ist wegen der steuerlichen Förderung und auch der Förderung über Zulagen zum Aufbau einer Grundversorgung im Alter in hohem Maße geeignet. Wer einen Riester-Vertrag abschließen kann, sollte das auch tun.
Besonders interessant ist die sehr flexible Beitragsgestaltung, die eine Anpassung des Vertrages an unterschiedliche Lebens – und Einkommensphasen zuläßt. So gibt es z.B. gerade für Eltern während der Kindererziehungszeit oder auch für sog. Minijobber interessante Gestaltungsmöglichkeiten.