Krankentagegeldversicherung

Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse für den Fall der Arbeitsunfähigkeit

 

Nach sechs Wochen endet bei Angestellten und Arbeitern die Gehaltsfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers.

 

Das dann einsetzende Krankengeld der gesetzlichen Kasse für Angestellte beträgt 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Bruttoeinkommens (max. wird für die Berechnung die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt), jedoch nicht mehr als 90 % des bisherigen Nettoarbeitsentgeltes. Dabei wird stets der kleinere Wert berücksichtigt.

 

Das so ermittelte Krankengeld reduziert sich dann noch um den Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

 

In vielen Fällen ist die Absicherung daher deutlich zu niedrig!

 

Noch drastischer ist die Situation für viele Selbstständige und Freiberufler. Häufig bekommen sie bei Krankheit keinen Cent. Eine Leistung kann nur bezogen werden, wenn sie im Rahmen eines Wahltarifs in der gesetzlichen Kasse versichert wurde.

 

 

Die Private Krankentagegeld – Versicherung

 

In der privaten Vollversicherung kann das Nettoeinkommen in voller Höhe abgesichert werden. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, Lücken über eine private Zusatzversicherung zu schließen.

 

Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit 

 

Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit wird übrigens die Zahlung von Krankentagegeld eingestellt.Ein weiteres Einkommen hängt davon ab, ob und welche Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bestehen.

Unsere Meinung

 

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit können bei zu geringer Absicherung Reserven rasch aufgezehrt sein.

 

Deswegen sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ihren Schutz regelmäßi überprüfen und den Abschluß einer zusätzlichen privaten Tagegeld- versicherung überlegen. Die Prämien für diesen zusätzlichen Schutz sind in der Regel sehr gering.

 

Aber auch privat Versicherte sollten regelmäßig einen Blick in ihre Police werfen. Häufig stellt man nämlich fest, dass das Krankentagegeld seit dem erstmaligen Abschluß niemals oder nicht ausreichend an veränderte Einkommensverhältnisse agepaßt wurde. 

 

Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Absicherung!